Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Der Berufsbezeichnung „Sachverständiger“ ist rechtlich nicht geschützt. Jeder kann als Gutachter auftreten, ob mit oder ohne Expertise. Zur Abgrenzung qualifizierter von selbsternannten Sachverständigen sieht der Gesetzgeber die öffentliche Bestellung vor.
Die öffentliche Bestellung bescheinigt dem Sachverständigen eine Spezialisierung und hohe Qualifikation auf seinem Fachgebiet. Die Vereidigung verpflichtet den Sachverständigen, unabhängig und unparteiisch nach bestem Wissen und Gewissen zu arbeiten. Die Verpflichtung zu Unabhängigkeit und Nichtbefangenheit bewirkt, dass der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige von Gerichten bevorzugt beauftragt wird.
Der öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige unterliegt der persönlichen Haftung und Verantwortung für Inhalt und Qualität seiner Sachverständigenarbeit.
Ein Überblick meiner Leistungen
Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger widme ich mich der Bewertung von Kunst, Antiquitäten und Wertsachen mit dem Schwerpunkt auf Europäische Möbel bis 1900.